Kurzgutachten für Immobilien

Kurzgutachten

Ab wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?

Immobilienbewertung für private Anliegen

1. Immobilienkauf oder -verkauf

Die optimale Lösung für eine realistische Marktwertermittlung. Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie das Fundament für eine sichere Preisverhandlung und Untermauern gleichzeitig schriftlich und objektiv eine sachgerechte Werteinschätzung Ihrer Immobilie.

2. Außergerichtliche Einigung bei Scheidung oder Erbschaft

Um teure Streitigkeit mit Anwälten vor Gericht über die Verteilung von Vermögenswerten entgegen zu beugen, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens die optimale Wahl.

3. Vermögensübersicht

Mit einem Kurzgutachten erhalten sie in kompakter Form, schnell und kostengünstig eine Übersicht Ihrer Vermögenswerte in Ihrem Portfolio.

Für welche Art von Immobilien ist das Kurzgutachten geeignet?

Wohnobjekte

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Bungalows
  • Doppelhäuser
  • Reihend- und Reihenmittelhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen

Gewerbeobjekte

  • Bürogebäude
  • Ladengeschäfte
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Praxisflächen
  • Produktionsflächen
  • Werkstätten
  • Industrieflächen
  • Hallenflächen
  • Handels- und Logistikflächen

Grundstücke

  • Baureifes Land
  • Bauerwartungsland oder Rohbauland
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Grundstücke im Außenbereich

Kurzübersicht

  • Ein Kurzgutachten ist ein kompaktes Gutachten welches sich auf die wesentlichen wertrelevanten Aspekte eines Objektes konzentriert.
  • Der Vorteil zum Verkehrswertgutachten ist die kurze Bearbeitungszeit und ein überschaubarer Kostenaufwand.
  • Der Umfang ist in Regel zwischen 20 - 40 Seiten.
  • Wichtig: Ein Kurzgutachten ist nicht vor Gerichten oder Behörden zugelassen!