Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten §194 BauGB

Die Immobilienbewertung für offizielle Anliegen

Erbschaft & Schenkung

Erbschaft & Schenkung Die Höhe der Erbschaftssteuer wird in §19 ErbStG geregelt und bemisst sich an den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Um eine steuerliche Bemessungsgrundlage zu schaffen, können Sie einen zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des § 194 BauGB beauftragen.

Steuerliche Anlässe

Der Gesetzgeber regelt im §7 Einkommensteuergesetz (EStG) die Absetzung für die AfA für Immobilien. ​Mit der Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 kann eine Trennung des Grundstücks- und Gebäudewert dargestellt werden. Lediglich der Gebäudewert kann über die AfA steuerlich geltend gemacht werden.

Scheidung

Die Klärung von Vermögensverhältnissen kann bei einer Ehetrennung schnell in den Vordergrund rücken. Oft wird die Vermögenstrennung vor Gericht entschieden. Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist dabei unumgänglich.

Für welche Art von Immobilien ist das Verkehrswertgutachten geeignet?

Wohnobjekte

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Bungalows
  • Doppelhäuser
  • Reihend- und Reihenmittelhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen

Gewerbeobjekte

  • Bürogebäude
  • Ladengeschäfte
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Praxisflächen
  • Produktionsflächen
  • Werkstätten
  • Industrieflächen
  • Hallenflächen
  • Handels- und Logistikflächen

Grundstücke

  • Baureifes Land
  • Bauerwartungsland oder Rohbauland
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Grundstücke im Außenbereich

Kurzübersicht

  • Ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt, ist eine ausführliche Auflistung aller relevanten Aspekte der Immobilienbewertung.
  • Das Verkehrswertgutachten ist im Gegensatz zum Kurzgutachten rechtlich gültig und hat vor Gerichten als auch bei Behörden aller Art bestand.
  • Umfang: 30 - 60 Seiten
  • Wichtig: Zugelassen vor Gerichten und Behörden